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11. Dezember 2021 | 18:59 Uhr
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Mailen

Neues Urteil wertet Sturz im Homeoffice als Arbeitsunfall

Das Bundessozialgericht hat ein wegweisendes Urteil zu Unfällen im Homeoffice gesprochen. Die Richter werteten den Fall eines Mannes, der auf dem Weg vom Bett in sein heimisches Büro auf der Treppe gestürzt war, als Wegeunfall. Somit muss die gesetzliche Unfallversicherung für Folgekosten aufkommen. Der Kläger habe zweifelsfrei nachweisen können, dass er die Treppe nur zu Arbeitszwecken betrat. Maßgeblich sei die "Handlungstendenz hin zur beruflichen Tätigkeit". Spiegel

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