Nicht nur die Abfindung ist im Aufhebungsvertrag wichtig:
Nicht nur die Abfindung ist im Aufhebungsvertrag wichtig: Um kein Arbeitslosengeld zu verlieren, muss vermerkt sein, dass „mit Bestimmtheit” eine Kündigung erfolgt wäre. Die reguläre Kündigungszeit muss eingehalten und erst zu Ende der Frist darf unterschrieben werden. karrierebibel.de