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18. April 2013 | 14:10 Uhr
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Nicht nur die Abfindung ist im Aufhebungsvertrag wichtig:

Nicht nur die Abfindung ist im Aufhebungsvertrag wichtig: Um kein Arbeitslosengeld zu verlieren, muss vermerkt sein, dass „mit Bestimmtheit” eine Kündigung erfolgt wäre. Die reguläre Kündigungszeit muss eingehalten und erst zu Ende der Frist darf unterschrieben werden. karrierebibel.de

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