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27. Januar 2023 | 11:16 Uhr
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Pflicht zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung rückt näher

Die EU verlangt von Unternehmen eine Berichterstattung über Umwelt, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Berichtspflicht der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) greift, wenn zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt sind: 20 Millionen Euro Bilanzsumme, 40 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 250 Beschäftigte.

Die CSRD muss spätestens ab Januar 2025 umgesetzt werden, erklärt Compliance-Experte Prof. Daniel Graewe gegenüber der AHGZ. Die Nicht-Einhaltung kann gravierende Folgen nach sich ziehen: "Wenn die Unternehmen ihrer Berichtspflicht nicht nachkommen, können sie ihren Jahresabschlussbericht nicht korrekt aufstellen. Infolgedessen bekommen sie etwa kein oder nur ein eingeschränktes Testat des Wirtschaftsprüfers und das kann auch bis zu einer strafrechtlichen Verantwortung führen", so Graewe. Vor allem könnten Unternehmen Probleme bei der Refinanzierung bekommen oder neue Geschäftspartner zu finden.

Graewe empfiehlt betroffenen Unternehmen sich die Standards zur nicht-finanziellen Berichterstattung jetzt schon einmal anzuschauen und zu überlegen, wie man die im geforderten Bericht anzugebenden Informationen überhaupt im eigenen Unternehmen ermitteln und darstellen kann.

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