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17. Mai 2019 | 07:00 Uhr
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Mailen

Promis haben die Rechte an ihrem Namen

Im Fall des brasilianischen Fußballspielers Neymar ging der Streit bis vor den Europäischen Gerichtshof, der zugunsten des Stars entschied. Die von einem Dritten bereits 2013 in der EU angemeldeten Marke "Neymar" sei nichtig, urteilten die Luxemburger Richter und stuften den Angeklagten als "Trittbrettfahrer" ein. Es sei nicht vorstellbar, dass er nichts von der Existenz des Fußballers gewusst habe. W&V

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