Reiseportal erhält Abmahnung wegen "Malle"-Reise
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Weil er das gängige Synonym für die Ferieninsel in der Beschreibung für eine Partyreise nutzte, erhielt Holger Seyfried, Betreiber des Portals Reisetiger, Post von einer Rechtsanwaltskanzlei. Darin wird er aufgefordert, das Wort „Malle“ in für seine Reisebeschreibung und -bewerbung nicht zu verwenden. Außerdem soll er 1.822,96 Euro zahlen. Offenbar ist das Wort markenrechtlich geschützt. Der Unternehmer will sich wehren. Travel Talk