Saarland plant Werbeverbot für Zeit des Lockdowns
Das Werbeverbot soll ab dem 22. Februar für die Zeit des Lockdowns für Produkte gelten, die nicht dem täglichen Bedarf oder der Grundversorgung dienen. Laut saarländischem Wirtschaftsministerium des Landes ist es für alle Handelsbetriebe gedacht, die nach dem sogenannten Schwerpunktprinzip während des Lockdowns ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten können. Absatzwirtschaft