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18. September 2018 | 09:00 Uhr
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Mailen

Selbst Umfrage zur Kundenzufriedenheit unzulässig

Das gilt auch dann, wenn der Fragebogen per E-Mail mit der Rechnung für das Produkt verschickt wird, hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Erlaubt wäre es nur dann, wenn der Kunde vor der Zusendung sein Einverständnis für die Befragung gibt. Heise

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