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30. August 2018 | 13:55 Uhr
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Mailen

Test gibt Billigfliegern bei Rückerstattungen

Eigentlich dürfen Flugreisende nach einem Storno nicht auf den vollen Ticketkosten sitzen bleiben. Auch dann nicht, wenn sie ein „nicht stornierbares“ Ticket erworben haben. Denn die Fluggesellschaften sind verpflichtet, die Summe der Gebühren und Steuern vom Ticketpreis zu erstatten, weil sie diese nach einem Storno selber nicht zahlen müssen. Kunden, die mit Ryanair und anderen Low-Cost-Carriern fliegen, erleben alleridngs nach einer Stornierung oft ihr blaues Wunder: Steuern und Gebühren sind nicht schlüssig im Ticket ausgewiesen – und oben drauf wird noch eine unzulässige Bearbeitungsgebühr erhoben.

In einem Artikel im Magazin "Finanztest" beschreiben die Tester von Stiftung Warentest, was Kunden von Billig-Airlines im Falle eines Stornos erwartet – und wie sie trotzdem an ihr Geld kommen können. Kunden von Lufthansa und Eurowings sind gut dran. Beide Airlines weisen Steuern und Gebühren vergleichsweise transparent aus. Kunden können die Erstattung per Mail, Fax oder telefonisch einfordern, das klappt laut Stiftung Warentest meist reibungslos.

Intransparente Preisangaben

Anders ist das zum Beispiel bei Wizz Air. Die ungarische Airline zeigt zwar den reinen Flugpreis an, dröselt den Ticketpreis aber nicht weiter auf. Das verstößt zwar gegen das EU-Transparenzgebot, doch dem fühlt sich Wizz Air offenbar nicht verpflichtet. Bei Ryanair erhält der Kunde bei der Buchung sogar nur eine einzige Zahl, den Gesamtticketpreis. Hier kann der Kunde nicht einmal erahnen, was er zurückfordern darf. Easyjet schließt in den AGBs eine Rückerstattung bei Stornierungen aus persönlichen Gründen, die später als 24 Stunden nach Buchung erfolgt, aus. Dies ist laut deutscher Rechtsprechung zwar nicht zulässig, doch als englischer Anbieter folgt Easyjet nach eigenen Angaben der englischen Rechtsprechung. Vor einem deutschen Amtsgericht hielt diese Rechtsauffassung aber nicht stand (Amtsgericht Simmern, Az 32C 571/16).

Hinzu kommt die Bearbeitungsgebühr. Wizz-Air-Kunden müssen nach einer Stornierung mit einer "Storno-Gebühr" in Höhe von 60 bis 80 Euro rechnen. Ryanair wiederum verlangt 20 Euro "Verwaltungsgebühr“ pro Fluggast. Andere nennen es "Servicegebühr", sie liegt meist zwischen 15 und 50 Euro. Der Bundesgerichtshof hält solche Gebühren aber für unzulässig (Az IZR 220/14).

Den Kunden bleibt somit nur der Gang zum Anwalt oder zu einem Fluggastportal, das auf Stornos spezialisiert ist und die Ansprüche gegenüber der Airline für eine Provision durchsetzt.

AF

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