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9. August 2021 | 13:50 Uhr
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Tipps rund um Datenschutz im Homeoffice

Die DSGVO gilt unabhängig vom Arbeitsort. Also sind Arbeitgeber auch im Homeoffice für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Es gilt nicht genutzte Geräte zu sperren, Dritte dürfen bei der Heimarbeit keinen Zugriff auf Laptop oder Diensthandy haben. Um das Risiko Schadsoftware zu minimieren, sollten private Geräte nicht mit einem Firmen-PC verbunden und berufliche Mails nicht an das private Postfach weitergeleitet werden. Unternehmer

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