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13. November 2018 | 09:00 Uhr
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Trotz Markenschutz mit Olympia-Bezug werben

Die Allmacht der Vermarkter des Deutschen Olympischen Sportbundes hat einen Dämpfer bekommen. Das OLG Frankfurt gab einem Fitness-Studio recht, dass in seiner Werbung den Begriff "olympisch" verwendet hat. Eine rein zeitliche Bezugnahme auf parallel stattfindende Olympische Spiele sei unbedenklich, ebenso wie die Verwendung des Begriffs "olympisch" als Synonym für eine besonders gute Leistung, so die Richter.

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