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30. August 2019 | 07:00 Uhr
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Überstunden müssen bezahlt oder ausgeglichen werden

Es sei denn, im Arbeitsvertrag steht was anderes. Bis zu zehn Prozent der Arbeitszeit können davon ausgenommen werden. Dann wird nur die Extrazeit vergütet, die darüber hinausgeht. Eine Alternative zum Auszahlen ist ein Arbeitszeitkonto, auf dem Mitarbeiter zusätzliche Stunden sammeln und später als Freizeit nutzen. Welt

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