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6. April 2020 | 07:00 Uhr
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Unfallversicherung gilt auch im Homeoffice

Ausschlaggebend ist nicht der Ort der Tätigkeit, sondern ob diese in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht, erklärt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Wer aber etwa auf der Treppe stürzt, weil er ein privates Paket in Empfang nehmen will, ist nicht versichert. Das gilt auch für den Weg zur Toilette oder zum Essen in der Küche. Hogapage

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