Unternehmen müssen per E-Mail erreichbar sein
Über E-Mail-Adressen, die im Impressum angegeben sind, dürfen keine automatisierten Nachrichten mit dem Hinweis auf eine Nichterreichbarkeit verschickt werden. Das Berliner Kammergericht entschied so in einem Rechtstreit zwischen Verbraucherschützern und Google. Der Internet-Riese verschickt von seiner Support-Mailadresse Nachrichten, dass die Anfragen der User nicht gelesen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. One to One