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9. April 2021 | 13:55 Uhr
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Urteil: Gutscheine für ausgefallene Events rechtens

Das Amtsgericht München stuft die Verhinderung oder zumindest Verzögerung der Insolvenzen von Event-Veranstaltern wichtiger ein, als das Recht der Kunden auf Rückzahlung. "Die negativen Folgen der Pandemie sollen auf möglichst viele verteilt werden", heißt es vom Gericht weiter. Für die pandemie-bedingte Absage eines Events gelte eine Härtefallklausel, die das Ausstellen von Gutscheinen rechtfertige. Zeit

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