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28. November 2014 | 18:28 Uhr
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Mailen

Urteil zur Sonntagsarbeit bereitet Callcentern

Urteil zur Sonntagsarbeit bereitet Callcentern Kopfschmerzen: Dort sei die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen nicht erforderlich, um besondere Bedürfnisse der Bevölkerung zu decken, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Spruch könnte weit reichende Folgen auch für die Reisebranche haben. Touristik Aktuell

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