Urteil zur Sonntagsarbeit bereitet Callcentern
Urteil zur Sonntagsarbeit bereitet Callcentern Kopfschmerzen: Dort sei die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen nicht erforderlich, um besondere Bedürfnisse der Bevölkerung zu decken, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Spruch könnte weit reichende Folgen auch für die Reisebranche haben. Touristik Aktuell