Tägliche News für die Travel Industry

23. Juni 2014 | 13:19 Uhr
Teilen
Mailen

Veranstalter dürfen für Kreuzfahrten nur

Veranstalter dürfen für Kreuzfahrten nur mit Endpreis werben: Obligatorische Servicegebühren hinter einem Sternchen zu verstecken, ist wettbewerbswidrig. Das Oberlandesgericht Koblenz verhandelte einen Fall, in dem ein Anbieter eine Kreuzfahrt und Badeurlaub anpries, ohne täglich anfallende Kosten einzurechnen. spiegel.de

Anzeige Reise vor9