Veranstalter dürfen für Kreuzfahrten nur
Veranstalter dürfen für Kreuzfahrten nur mit Endpreis werben: Obligatorische Servicegebühren hinter einem Sternchen zu verstecken, ist wettbewerbswidrig. Das Oberlandesgericht Koblenz verhandelte einen Fall, in dem ein Anbieter eine Kreuzfahrt und Badeurlaub anpries, ohne täglich anfallende Kosten einzurechnen. spiegel.de