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20. Dezember 2013 | 13:26 Uhr
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Veranstalter dürfen nicht mit Insolvenzversicherung werben:

Veranstalter dürfen nicht mit Insolvenzversicherung werben: Sie können zwar auf den Vorteil der gesetzlich vorgeschriebenen Reisepreisabsicherung hinweisen, müssen aber auf eine Hervorhebung verzichten. fvw.de (Abo)

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