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22. Juli 2014 | 10:06 Uhr
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Veranstalter dürfen nicht mit Sicherungsscheinen werben:

Veranstalter dürfen nicht mit Sicherungsscheinen werben: Für das OLG Frankfurt ist der Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung gegen Insolvenz irreführend. lvz-online.de

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