Verbraucher müssen E-Mail-Werbung gesondert zustimmen:
Verbraucher müssen E-Mail-Werbung gesondert zustimmen: Es reicht nicht, die Einwilligungserklärung mit einem Gewinnspiel zu verknüpfen, so das Landgericht Hamburg. haufe.de
Verbraucher müssen E-Mail-Werbung gesondert zustimmen: Es reicht nicht, die Einwilligungserklärung mit einem Gewinnspiel zu verknüpfen, so das Landgericht Hamburg. haufe.de