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1. Februar 2016 | 14:57 Uhr
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Vorsicht bei Blickfangwerbung mit günstigen Preisen:

Vorsicht bei Blickfangwerbung mit günstigen Preisen: Objektiv falsche Aussagen sind immer wettbewerbswidrig, so der BGH. Bei hohen Ausgaben gilt eine weniger strenge Auslegung, denn es wird unterstellt, dass sich der Verbraucher gründlicher mit der Werbung auseinandersetzt. Internet World

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