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27. Februar 2019 | 08:00 Uhr
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Vorsicht bei Werbung mit Testergebnissen

Werden sie oder Awards in der Werbung genannt, muss der Verbraucher in der Lage sein, sie klar zuzuordnen, entschied das Landgericht Wiesbaden. Das kann zum Beispiel durch Angabe der Publikation erfolgen, in der der Test veröffentlicht wurde. Geschieht das nicht, handelt es sich um unlautere Werbung. T3N, LHR

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