Wahlrecht zwischen Neustart- und Überbrückungshilfe
Zwischen Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 kann jetzt gewählt werden. Einzelheiten gibt es in den FAQs zur Corona-Überbrückungshilfe IV. Demnach können Antragsteller nachträglich die für sie günstigere Variante festlegen. Antragsberechtigt muss man für beide Hilfen sein und bereits einen positiven Bescheid erhalten haben. Überbrückungshilfe FAQ