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23. Oktober 2021 | 22:00 Uhr
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Wann der Arbeitgeber bei Tattoos oder Outfit mitreden darf

Ob Piercing, Gelnägel, Jeans mit Löchern oder Tattoos – es gebe keine allgemeine gesetzliche Regelung, jeder Fall müsse einzeln bewertet werden, erklärt eine Juristin. Dabei wird abgewogen, ob das unternehmerische Interesse so stark ist, dass persönliche Rechte eingeschränkt werden dürfen. Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz sind Argumente für Vorschriften. Bei der Kleidung reicht das Firmenimage nicht aus, Kundenkontakt oder eine repräsentierende Funktion muss gegeben sein. Zeit

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