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30. Mai 2017 | 09:00 Uhr
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Wann Influencer-Marketing zur Schleichwerbung wird

Blogger und Social-Media-Influencer müssen gesponserte Beiträge kenntlich machen. Passiert das nicht, können sie als Schleichwerbung eingestuft werden, es drohen Schadenersatzklagen und Abmahnungen. Der Hinweis "sponsored by" reicht nicht aus, rechtssicher sind "Anzeige", "Werbung" oder "im Auftrag von".

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