Wann ist eine Kündigung fehlerhaft und anfechtbar?
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, auf Papier und vom Chef unterschrieben. Per Mail oder mündlich gilt nicht. Es gibt gesetzlich vorgeschriebenen Fristen, die mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses steigen. Eine fristlose Kündigung darf nur bei wichtigem Grund ausgesprochen werden: Arbeitsverweigerung, Verletzung der Treuepflicht. Wer mindestens sechs Monate beschäftigt ist, für den greift der allgemeine Kündigungsschutz. FAZ