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30. April 2019 | 07:00 Uhr
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Was bei Minijobs erlaubt ist

Unternehmen können Minijobber flexibel bei Personalengpässen oder saisonalen Gegebenheiten einsetzen, da sich die Beschäftigung über die Verdienstgrenze, nicht aber über die wöchentliche Arbeitszeit definiert. Sie haben jedoch auch Anspruch auf bezahlten Urlaub, außerdem müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Unternehmer.de

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