Was das Privacy-Shield-Urteil für Unternehmen bedeutet
Der Europäische Gerichtshof hat das Datenschutz-Abkommen mit den USA für ungültig erklärt. Somit seien praktisch über Nacht Datenübertragungen über den Teich rechtswidrig geworden und viele Datenschutzerklärungen auf Websites müssten angepasst werden, weil darin oft Privacy Shield genannt werde, meint Rechtsanwalt Brian Scheuch. Sein Kollege Christian Solmecke empfiehlt, schnellstmöglich die EU-Standardvertragsklauseln zu übernehmen und sie dann auch einzuhalten. T3N