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3. August 2021 | 14:22 Uhr
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Was es bei der Nutzung eines Diensthandys zu beachten gilt

Wer vom Arbeitgeber bereitgestellte Geräte, wie Smartphone, Tablet oder Laptop, auch privat nutzen will, braucht dafür die Zustimmung des Chefs. Gleiches gilt für den Download von Apps, da sie ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Wenn das Gerät dadurch gehackt wird, haftet der Mitarbeiter. Auch private Videos und Fotos haben nichts auf den Diensthandys zu suchen. Wenn eine rein betriebliche Nutzung vereinbart wurde, darf der Arbeitgeber das stichprobenartig checken. Unternehmer

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