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19. März 2020 | 07:00 Uhr
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Was im Homeoffice erlaubt ist

Wer wegen der Corona-Krise daheim arbeitet, für den gilt auch das Arbeitszeitgesetz: maximal 48 Stunden pro Woche und nach sechs Stunden muss mindestens eine halbe Stunde Pause gemacht werden. Eine Regelung zur Kernarbeitszeit ist sinnvoll. Der Arbeitnehmer sollte einen Laptop mit nötigen Programmen zur Verfügung haben. Watson, Aktive-Online

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