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16. Juli 2013 | 10:09 Uhr
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Werbung mit „Ihre Nr. 1“ durchaus erlaubt:

Werbung mit „Ihre Nr. 1“ durchaus erlaubt: Anders als „Die 1.“ ist die Aussage zulässig, wenn das "Ihre" erläutert wird, meint der Ausschuss für Wettbewerbsfragen. absatzwirtschaft.de

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