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5. Juni 2018 | 10:25 Uhr
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Wie man mit der Fußball-WM werben darf – und wie nicht

Die WM in Russland ist das Medienereignis des Jahres. Viele Reisebüros wollen auf den Zug aufspringen und im Land des Fußballweltmeisters damit werben. Allerdings ist Vorsicht angesagt, denn der Weltfußballverband Fifa lässt sich die Nutzung von offiziellen Bezeichnungen und Symbolen vergolden und verfolgt konsequent die nicht zulässige Nutzung. Ohne Lizensierung ist die Verwendung geschützter Logos, Marken, des Pokals und des Maskottchens (der Wolf Zabivaka), nicht erlaubt. Das gilt ebenso für viele Wortkombinationen, zum Beispiel World Cup, WM 2018, Fifa Fußball-Weltmeisterschaft Russland 2018, Fifa Fußball-Weltmeisterschaft, Copa 2018, Copa Mundial 2018, Russia 2018, Spielort-Name und 2018 für jeden Spielort (z. B. Moskau 2018).

Erlaubt hingegen ist die Verwendung, wenn man damit die eigene Leistung beschreibt, beispielsweise eine Reise zur WM. Die Formulierung "XXX reist zur WM 2018" wäre nach Auffassung von Rechtsexperten statthaft. Bei Werbung mit willkürlichen Bezeichnungen, wie "WM-Ausflug" zu einem Turnier von Freizeitkickern, läuft man Gefahr, ins Radar der Fifa-Markenwächter zu kommen. Fußbälle, Tröten, Fahnen und andere Fanutensilien im Schaufenster sind unproblematisch, solange sie die Fifa-Schutzrechte nicht tangieren, wie etwa mit dem offiziellen Spielball. Wenn es Ärger gibt oder Abmahnungen eingehen, sollte man einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, denn einige Ansprüche von Organisationen wie der Fifa sind umstritten.

FW

 

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