Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann Personalmangel bei der Gepäckverladung am Flughafen als "außergewöhnlicher Umstand" zu werten sein, der eine Flugverspätung rechtfertigt. Dann müssen Airlines möglicherweise keine Entschädigung zahlen. Die Airline müsse aber nachweisen, dass sich der außergewöhnliche Umstand nicht vermeiden ließ und alle angemessenen vorbeugenden Maßnahmen ergriffen wurden, um nicht automatisch von der Zahlung befreit zu sein. Airliners