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12. Oktober 2010 | 20:48 Uhr
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Eingeschränkte Beinfreiheit:

Eingeschränkte Beinfreiheit: Drei-Viertel-Hosen mit freien Waden sind fürs Abendessen auf Kreta nicht angemessen, findet das Amtsgericht München. Wer in einem 4-Sterne-Hotel Urlaub macht, muss sich dem Zwang zu langen Hosen unterwerfen. Mit diesem Argument wies der Richter die 400-Euro-Rückforderung eines Urlaubers zurück, der sich beschwerte, weil der Kleiderzwang nicht im Katalog stand. focus.de

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