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24. April 2014 | 14:06 Uhr
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Muezzin ist kein Reisemangel:

Muezzin ist kein Reisemangel: Ein deutscher Türkei-Urlauber sah das anders und verlangte Schadenersatz vom Veranstalter, weil ihn die fünf täglichen Gebetsaufrufe störten. Das Amtsgericht Hannover jedoch stufte die Muezzin-Rufe als landestypisch ein. Vielleicht wäre es andererseits ja sogar ein Reisemangel, wenn der Muezzin nicht zum Gebet riefe und deswegen fehlender Lokalkolorit reklamiert werden könnte. spiegel.de

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