Nachtdrohnenverbot:
Nachtdrohnenverbot: Das hatte sich die Bahn anders vorgestellt. Mit Mini-Drohnen wollte sie Spraydosen-Vandalen nachspüren und ihnen das Handwerk legen. Doch jetzt gilt für die ferngesteuerten Detektivkameras ein Nachtflugverbot. Die Fluggeräte dürfen nur tagsüber aufsteigen. Dann allerdings helfen sie allerdings wenig, denn die Sprayer sind überwiegend nachtaktiv. welt.de