Gericht beendet Lockdown im Kreis Gütersloh
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Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Coronavirus-Beschränkungen im Kreis Gütersloh per Eilbeschluss vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens seien "voraussichtlich rechtswidrig gewesen", so das Gericht. Es sei nicht mit dem Verhältnismäßigkeits- und dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren, dass sich ihr Geltungsbereich auf das gesamte Gebiet des Kreises erstrecke. Zeit