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12. Juni 2020 | 07:00 Uhr
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Mailen

Maskenpflicht am Frankfurter Flughafen

Das Frankfurter Gesundheitsamt hat eine Mund-Nase-Maskenpflicht innerhalb aller Terminalbereiche des Frankfurter Flughafens angeordnet. Sie gilt zunächst für drei Monate. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Fraport-Mitarbeiter müssen keine Maske tragen, wenn es Schutzmaßnahmen wie etwa Trennvorrichtungen gibt. FAZ

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