Jedes betroffene Objekt sei mit einem Hinweis auf das Fotografierverbot gekennzeichnet, die Kennzeichnung kann jedoch unter Umständen schlecht sichtbar oder nicht eindeutig erkennbar sein, schreibt das Auswärtige Amt in einem aktualisierten Reisehinweis. Bei Verstößen drohten die Beschlagnahmung der Ausrüstung sowie Geld- oder Haftstrafen. Das Verbot betreffe insgesamt 25.000 Orte, berichtet der Merkur unter Verweis auf polnische Medien.