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20. Februar 2014 | 08:01 Uhr
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Airline muss Gegenwind als Verspätungsgrund beweisen:

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Airline muss Gegenwind als Verspätungsgrund beweisen: Kann sie das nicht, muss sie den Passagieren eine Ausgleichszahlung leisten, entschied das Amtsgericht Hannover. dmm.travel

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