Das Verfahren richtet sich formal gegen die irische Luftfahrtbehörde IAA, Ryanair ist als betroffene Partei beteiligt. Die European Network Airlines Association wirft der Behörde vor, Ryanair trotz eines möglichen Verstoßes gegen die europäischen Eigentumsregeln weiter als EU-Airline zuzulassen, berichtet das Portal Irish Indepenent.
Kern des Streits ist die EU-Verordnung 1008/2008. Danach dürfen höchstens 50 Prozent des relevanten Eigenkapitals einer europäischen Fluggesellschaft von Nicht-EU-Bürgern gehalten werden. ENAA verweist darauf, dass Ryanair im Juli selbst angegeben habe, nur 30 Prozent der Aktien befänden sich im Besitz von EU-Bürgern.
Ryanair verweist auf beschränkte Aktionärsrechte
Ryanair bestreitet, gegen die Vorschriften zu verstoßen. Nicht-EU-Aktionäre hielten zwar gewöhnliche Aktien, unterlägen aber Beschränkungen. Sie hätten bei Hauptversammlungen weder Stimm-, Teilnahme- noch Rederechte. Nach Auffassung der Airline erfüllt die Eigentümer- und Kontrollstruktur damit die europäischen Anforderungen.
Der High Court hat das Verfahren auf Antrag von ENAA in die beschleunigte Commercial-Court-Liste aufgenommen. Über einen zusätzlichen Antrag des Verbands auf ein gerichtliches Überprüfungsverfahren soll im Dezember entschieden werden.
ENAA argumentiert, seine Mitglieder erfüllten die europäischen Vorgaben und würden gegenüber Ryanair benachteiligt. Der Verband vertritt nach eigener Darstellung große europäische Netzwerk-Airlines, die unter starkem Wettbewerbsdruck durch Billigflieger und Fluggesellschaften außerhalb der EU stehen.
Ryanair spricht von Kampagne der Konkurrenz
Ryanair sieht hinter dem Verfahren hingegen einen Versuch direkter Wettbewerber, den Billigflieger zu schwächen. Zwei Personen, die für ENAA Erklärungen vor Gericht abgegeben hätten, seien leitende Manager von Lufthansa und Air France KLM, argumentiert die Airline.
Ryanair wirft dem Verband vor, mit dem Verfahren den Wettbewerb einzuschränken und letztlich auf eine Suspendierung seiner Betriebslizenz hinzuarbeiten. Man werde sich gegen die Klage „energisch“ wehren.
Auch die IAA äußert Vorbehalte gegen das Vorgehen von ENAA. Nach Darstellung ihrer Anwältin könnte unter anderem die EU-Kommission als alternative Instanz für die Klärung der Frage infrage kommen. Ryanair verweist zudem darauf, dass die europäischen Regeln zu Eigentum und Kontrolle ohnehin vor einer Überprüfung auf EU-Ebene stehen.
Christian Schmicke
