An- und Abreisetag gehören zur Reisedauer einer Flusskreuzf
An- und Abreisetag gehören zur Reisedauer einer Flusskreuzfahrt: Verbraucherschützer hatten verlangt, dass Veranstalter statt dessen die Zahl der Nächte an Bord angeben müssen. Das OLG Köln sieht das nicht so, die Abmahnung ist gegen die Anbieter damit vom Tisch. fvw.de (Abo)