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26. August 2013 | 13:20 Uhr
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Anderes Hotel als gebucht rechtfertigt Reiserücktritt:

Anderes Hotel als gebucht rechtfertigt Reiserücktritt: So entschied das Amtsgericht München, weil der Veranstalter andere Häuser als gebucht bestätigte. Der Kunde stornierte die Reise und forderte sein Geld zurück. n-tv.de