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7. März 2024 | 19:52 Uhr
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Anspruch auf Erstattung bei Beherbergungsverbot

Hotels müssen Gästen die Zimmerkosten zurückerstatten, wenn sie wegen eines corona-bedingten Beherbergungsverbots nicht anreisen konnten. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Die Erstattungspflicht gilt selbst dann, wenn Kunden einen nicht stornierbaren Tarif gebucht hatten. Spiegel

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