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Arbeitgebern steht Schadenersatz bei Flugverspätung zu: Eine Airline haftet grundsätzlich für Schäden, die durch die verspätete Mitarbeiter entstanden sind, urteilte der Europäische Gerichtshof. Gemäß des Montrealer Übereinkommens liegt der Höchstbetrag derzeit bei rund 5.000 Euro. Frankfurter Neue Presse