Bahn muss bei Verspätung wegen Selbstmördern nicht zahlen:
Bahn muss bei Verspätung wegen Selbstmördern nicht zahlen: Bei sogenannten "Unfällen mit Personenschäden" werden die EU-Fahrgastrechte nicht angewendet. n-tv.de
Bahn muss bei Verspätung wegen Selbstmördern nicht zahlen: Bei sogenannten "Unfällen mit Personenschäden" werden die EU-Fahrgastrechte nicht angewendet. n-tv.de