BGH erklärt Transfer-Unfall zum Reisemangel
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Auf der im Preis enthaltenen Fahrt vom Flughafen zum Hotel wurde der Transferbus auf der eigenen Spur durch ein entgegenkommendes Auto gerammt. Die Reisenden wurden zum Teil schwer verletzt. Kann der Reisende wegen seiner Verletzungen die weiteren Reiseleistungen nicht mehr nutzen, muss der Veranstalter ihm den Reisepreis erstatten, urteilte nun der Bundesgerichtshof, auch dann, wenn ihn keine Schuld trifft. FAZ