Bundesfinanzhof entscheidet über Gewerbesteuer-Hinzurechnung
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Am 25. Juli will der BFH über die Revision im Fall Frosch Sportreisen entscheiden. Das Finanzgericht Münster hatte 2016 festgestellt, dass die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Übernachtungsleistungen bei Reiseveranstaltern grundsätzlich rechtmäßig sei, da bei eingekauften Hotelzimmern ein Mietverhältnis vorliege. Dies will der Bundefinanzhof nun grundsätzlich überprüfen. FVW