Bundesgerichtshof kann mit ungefähren Abflugzeiten leben
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Bundesgerichtshof kann mit ungefähren Abflugzeiten leben: Reiseveranstalter dürfen bei Abschluss des Reisevertrags lediglich ein Datum angeben und die genauen Start- und Landezeiten später mitteilen, urteilte der BGH gegen Verbraucherorganisationen. Wirtschaftswoche