Drei-Jahres-Frist für Ausgleichsleistung gilt auch für Pau
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Vorfreude auf ein Traumziel: Die kanadische Provinz Alberta und Counter vor9 verlosen coole Souvenirs aus dem Land der Bären und Gletscher. Reiseprofis müssen nur eine Frage richtig beantworten und können eines von drei Alberta-Paketen gewinnen. Infos dazu gibt's gleich hier. Reise vor9
Drei-Jahres-Frist für Ausgleichsleistung gilt auch für Pauschalreisen: Ansprüche aus Flugausfällen und Verspätungen im Rahmen von Veranstalterreisen verjähren nach dem gleichen Zeit wie direkt bei einer Airline gebuchte Flüge, entschied das Amtsgericht Frankfurt. N24