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7. Juli 2010 | 17:56 Uhr
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EU-Passagierrechte gelten auch für Schiffsreisen:

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EU-Passagierrechte gelten auch für Schiffsreisen: Künftig gibt es Entschädigung, wenn Fähren, Fluss- oder Kreuzfahrtschiffe zu spät abfahren oder ankommen, beschloss das EU-Parlament am Dienstag. Bei Busreisen sind sich die Politiker noch nicht einig. adac.de, zeit.de

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